Reise-, Charter- und Mitegelbedingungen

1. Anmeldung / Buchung Die Anmeldung / Buchung ist ein verbindliches Angebot, das Sie mit MARA1ONE-Yachting (R+M Ebert eGbR), im Folgenden MARA1ONE genannt, zum Abschluss des Reise- oder Chartervertrages unter Einbeziehung der Zahlungsbedingungen machen. Die Anmeldung / Buchung erfolgt durch die/den Anmeldende(n/ Buchende(n) auch für alle mitgenannten Teilnehmer per Telefon, Fax, E-Mail oder schriftlich auf dem vorgedruckten Anmeldeformular. Der Reise-/ Chartervertrag wird mit der Annahme der Anmeldung / Buchung und der schriftlichen Bestätigung durch MARA1ONE rechtskräftig. Die / der Anmeldende / Buchende erkennt die vorliegenden Reisebedingungen auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer an. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von MARA1ONE schriftlich bestätigt werden.

2. Bezahlung Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung auf den Reise- / Charterpreis fällig. Die Restzahlung wird vor Reise- / Charterbeginn fällig, Die Höhen der Anzahlung, Restzahlung und der Zahlungsfristen werden in der jeweiligen Reisebeschreibung, und Buchungsbestätigung genannt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der volle Reisepreis umgehend zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist MARA1ONE berechtigt, die Erfüllung der Leistungen zu verweigern und Schadensersatz gemäß  #8 dieser Bedingungen zu fordern. Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtkostenbetrags vor Reisebeginn / Charterbeginn besteht kein Anspruch auf die vertragliche Leistung seitens MARA1ONE.

3. Gewährleistungen Ist die Reise im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine Frist von 48 Stunden hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend machen. Die Ansprüche verjähren 6 Monate nach vertraglichem Reiseende. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat oder der auf Grund des Charakters der Reise / des Törns unabstellbar ist. Die Höhe des Schadenersatzes ist max. auf den Betrag des Reisepreises begrenzt.

4. Haftung und Haftungsbeschränkungen MARA1ONE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, ist auf den Reisepreis beschränkt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Landausflüge, Tauchgänge usw.) oder die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn nach Reiseantritt innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt zum Abbruch der Reise führen.

5. Fremdveranstalter – Vermittler Für die Reisen / Chartern von Fremdveranstaltern tritt MARA1ONE lediglich als Reisevermittler auf. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Auswahl übernimmt MARA1ONE keine Haftung für die Durchführung der Reisen / Chartern. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Veranstalter, die Sie mit der Buchungsbestätigung / dem Chartervertrag erhalten.

6. Reiseformalitäten, gesundheitliche Anforderungen Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. MARA1ONE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie MARA1ONE mit der Besorgung beauftragt haben. Werden Einreisevorschriften nicht eingehalten, oder örtliche Gesetze nicht beachtet, so kann der Veranstalter Sie mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten, wenn dadurch der Reiseablauf gestört wird, auch Schadenersatz fordern. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie notwendige Prophylaxemaßnahmen und holen Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat ein. Nichtschwimmer müssen bei Seereisen während der Fahrt bei Aufenthalt an Deck eine Rettungsweste tragen. Der Schiffsführer muss zu Ihrer eigenen Sicherheit vor Reiseantritt über vorliegende Allergien oder chronische Krankheiten informiert werden, wenn diese akut gefährdend sein könnten. Grundsätzlich ist den Anweisungen den Schiffsführers Folge zu leisten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Sollte die Reise / der Törn aufgrund wirtschaftlicher Undurchführbarkeit, gravierender technischer Probleme, Havarien sowie höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg oder innerer Unruhen nicht durchgeführt werden können, so kann MARA1ONE jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen auf vom Reiseveranstalter zu erbringende Leistungen werden zurückerstattet. MARA1ONE haftet nicht für Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme oder Zusatzleistungen, die bei anderen Leistungsträgern gebucht worden sind. Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Bei der Kündigung wird MARA1ONE durch den jeweiligen Reiseleiter oder Partner vor Ort vertreten. Kündigt der Reiseveranstalter aus diesen genannten Gründen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Weitere Ansprüche gegen den Reiseveranstalter können nicht gestellt werden.

8. Rücktritt durch den Reisenden Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MARA1ONE. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle Ihres Rücktritts kann MARA1ONE für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung vom Reisepreis verlangen: bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 40% , vom 89. - 50. Tag vor Reisebeginn 50% , vom 49. Tag bis Reisebeginn 100% des Reisepreises. Im Falle des Nichterscheinens kann der volle Reisepreis gefordert werden, wenn der Veranstalter bei den Leistungsträgern keine Erstattung erwirken kann. Bis zu Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 150,00 pauschal. Bei vermittelten Verträgen (Charter, Kojencharter, etc) gelten abweichend die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekosten Rücktritts- / Abbruch-Versicherung.

9. Versicherungen Die von uns eingesetzten Yachten sind haftpflicht- und kasko-versichert. Die Skipper haben eine Berufs-Haftpflicht. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- ggfs. Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung

10. Leistungen, Leistungsänderungen, Preisänderungen Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung, sowie der Buchungsbestätigung / dem Chartervertrag. Jegliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z. B. Hafen- oder Lizenzgebühren, oder einer Änderung der geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung dieser Abgaben pro Teilnehmer auf den Reisepreis auswirken. Sollte dieser Fall eintreten, kann der Reiseteilnehmer ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten. Änderungen der Reiseroute, insbesondere das Anlaufen nicht geplanter Häfen zum Ein- oder Aus-Check auf Grund von Wetterphänomenen, höherer Gewalt oder Havarie können bei dieser Art der Reise vorkommen und berechtigen den Reisenden nicht zu weitergehenden Forderungen gegenüber dem Veranstalter. Sollten aus einem Grund An- oder Abreisehafen nicht pünktlich erreichbar sein, unterstützt MARA1ONE bei der Buchung von Hotels oder alternativen Transporten/Transfers. Die Kosten dafür sind vom Teilnehmer zu tragen. Weitere Ansprüche an MARA1ONE aufgrund nicht erreichter Flüge oder anderer Termine sind ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand Der Veranstalter kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

12Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt.                                                                                                                                                                                                                                Stand: Februar 2025